Ein geplanter Abriss ist in vielen Fällen genehmigungspflichtig. Je nach Bundesland, Gebäudeart und Lage gelten unterschiedliche rechtliche Vorgaben. Wir helfen Ihnen dabei, die Abriss Genehmigung korrekt und schnell zu beantragen – damit Ihr Abbruchprojekt rechtssicher starten kann.
Prüfung der Genehmigungspflicht
Analyse, ob für Ihr Vorhaben eine Abbruchgenehmigung erforderlich ist – abhängig vom Gebäude und der Landesbauordnung.
Unterstützung bei der Antragsstellung
Erstellung oder Begleitung bei Abbruchanzeigen, Anträgen oder Formularen für die Bauaufsichtsbehörde.
Beschaffung notwendiger Unterlagen
Pläne, Statiken, Nachweise zu Schadstoffen (z. B. Asbest), Nachbarschaftsrecht – wir helfen bei der Zusammenstellung.
Abstimmung mit dem Bauamt oder der Stadtverwaltung
Kommunikation mit zuständigen Behörden zur Klärung offener Fragen oder Sonderregelungen.
Beratung bei Denkmalschutz oder Sonderfällen
Bewertung, ob ein Gebäude unter Schutz steht – ggf. Einholung weiterer Gutachten.
Koordination mit Statikern und Entsorgern
Voraussetzung für die Genehmigung ist oft die sichere Entsorgung oder Nachweis über statische Unbedenklichkeit.
Genehmigungspflicht besteht in der Regel bei:
– Abriss von Wohngebäuden mit Aufenthaltsräumen
– Rückbau von Gebäuden mit mehr als 300 m³ umbautem Raum
– Gebäuden im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
– denkmalgeschützten Objekten oder bei Ensembleschutz
Keine Genehmigung nötig ist oft bei:
– Gartenhäusern, Garagen oder Nebenanlagen unter einer bestimmten Größe
– vollständigem Entkernen ohne Tragwerksveränderung (regional unterschiedlich)
Achtung: Auch bei genehmigungsfreien Rückbauten ist oft eine Abbruchanzeige verpflichtend!
Ein Abriss ohne Genehmigung kann Bußgelder, Baustopps oder rechtliche Auseinandersetzungen zur Folge haben. Eine sorgfältige Vorbereitung spart Zeit, Geld – und Nerven.
Wir kennen die Abläufe, sprechen die Sprache der Behörden und nehmen Ihnen auf Wunsch die komplette Genehmigungskoordination ab. So starten Sie ohne Verzögerung – rechtssicher und gut beraten.